Gesetzliche Grundlagen

Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt stipuliert in § 125, dass die Aufsicht über die staatlichen Finanzen durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen ist. Die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt erhielt im Jahre 2003 ein eigenständiges Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz.

Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz SG 610.200