Aufgaben

Die Finanzkontrolle ist zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushaltes, insbesondere für:

  1. die Prüfung der Jahresrechnung, der konsolidierten Rechnung, der separaten Rechnungen der Dienststellen, der Anstalten und Betriebe des Kantons,
  2. die Prüfung der internen Kontrollsysteme,
  3. die Vornahme von Systemprüfungen, Projektprüfungen und Prüfungen der Leistungen und der Wirksamkeit,
  4. Prüfungen im Auftrag des Bundes,
  5. Prüfungen als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein öffentliches Interesse besteht.

Die Finanzkontrolle wird bei der Erarbeitung von Vorschriften über den Zahlungsdienst, die Haushaltführung und bei der Entwicklung und Abnahme von Systemen des Rechnungswesens beigezogen. Ebenfalls ist sie bei der Bestimmung externer Revisionsstellen, bei der Vorlage ihrer Prüfungsprogramme sowie bei der Schlussbesprechung beizuziehen.

Parlamentarische Untersuchungskommissionen, die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats sowie der Regierungsrat, die Departemente, das Appellationsgericht und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilen und sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.