Staatsrechnungsprüfung

Als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Basel-Stadt prüft die Finanzkontrolle als Revisionsstelle gemäss Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz die jährlich, nach HRM2 / IPSAS, erstellte Staatsrechnung des Kantons Basel-Stadt bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und dem Anhang. Die konsolidierte Bilanzsumme der rund 70 Dienststellen beläuft sich auf knapp CHF 7 Mia., der Aufwand ist rund CHF 3.6 Mia.

Die Finanzkontrolle führt ihre Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (SG 610.100 Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt vom 14. März 2012 sowie die darauf basierenden Erlasse) und den Grundsätzen des Berufsstandes durch. Nach diesen Grundsätzen ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichend Sicherheit gewonnen wird, ob die Staatsrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Die Prüfung beinhaltet die - nach § 1 des FVKG - unabhängige Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Staatsrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen, für die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen, liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers.

Nebst dem im Jahresbericht des Kantons Basel-Stadt publizierten Testat „Bericht der Finanzkontrolle Basel-Stadt zur Staatsrechnung an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt“ beinhaltet die Berichterstattung der Finanzkontrolle auch einen umfassenden Bericht an die Finanzkommission des Grossen Rates und dem Regierungsrat. In diesem Bericht werden die einzelnen Feststellungen bezüglich Rechnungsführung, Rechnungslegung und internes Kontrollsystem festgehalten und Empfehlungen abgegeben.